1. Vergütung, Zahlungen, Vorbehalte, vorzeitige Beendigung, Termine
1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
1.2 Alle Rechnungen sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, spätestens 10 Kalendertage nach Zugang -ohne Abzug- zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug.
1.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben. Im Übrigen kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
1.4 Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Weiterhin behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.
1.5 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuld-verhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde ist im Falle einer drohenden Zahlungsunfähigkeit verpflichtet, den Anbieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
1.6 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich in schriftlicher Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten und Subunternehmer rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
2. Verschwiegenheitspflicht der Vertragspartner
Die Vertragspartner sind einander zeitlich unbeschränkt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
3. Störungen bei der Leistungserbringung
3.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat -insbesondere höhere Gewalt und Arbeitskampfmaßnahmen-, die Termineinhaltung beeinträchtigt (sog. Störung), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen und üblichen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.
3.2 Erhöht sich der Aufwand auf Grund einer Störung, kann der Anbieter auch die Vergütung des Mehraufwandes verlangen. Dies geht nicht für den Fall, wenn der Kunde die Störung nicht zu vertreten hat und deren Ursache nachweislich außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegt.
3.3 Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung des Anbieters vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen des Anbieters innerhalb angemessener gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde dem Anbieter den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch. Gerät der Anbieter mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % dieses Preises. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruht.
4. Sachmängel
4.1 Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des Anbieters von der vertragsgemäßen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln. Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Softwarefehlern oder bei Schäden, die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt 6 ergänzend.
4.2 Ansprüche wegen eines Sachmangels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt, gleiches gilt bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch den Anbieter führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.
4.3 Reparaturen, die seitens des Anbieters außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen durchgeführt werden, sind grundsätzlich kostenpflichtig.
5. Rechtsmängel
5.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. 4.1 Satz 1 gilt entsprechend.
5.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter.
5.3 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängel verjähren entsprechend 4.2. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt 6 ergänzend.
6. Allgemeine Haftung und Haftungsbeschränkungen des Anbieters
6.1 Die Haftung des Anbieters ist auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für den Fall, dass der Anbieter im Rahmen von Projekten als "Freier Berater bzw. Mitarbeiter" für den Kunden tätig wird. Ferner gelten diese Haftungsbeschränkungen für seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder bei zurechenbaren Pflichtverletzungen, die zu Körper- und Gesundheitsschäden oder zum Verlust des Lebens des Kunden geführt haben.
6.2 Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer wenn er eine wesentliche Vertragspflicht (Hauptleistungspflicht) verletzt hat. Diese Haftung ist bei Sach- und - Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt. Für die Verjährung gilt 4.2 entsprechend. Die Parteien können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung gegen gesonderte Vergütung vereinbaren. Die Haftung gemäß 6.1 bleibt hiervon unberührt.
6.4 Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
6.5 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen den Anbieter gelten 6.1 bis 6.4 entsprechend.
7. Software-Literatur
Im Falle der Mitlieferung von Software bzw. Literatur wird, über die vorliegenden Geschäftsbedingungen hinaus, auf die besonderen lizenzrechtlichen, urheberrechtlichen und sonstigen Bedingungen des Herstellers ausdrücklich hingewiesen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Der Kunde wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Import- und Export- Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.
8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
8.3 Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen der vorstehenden Bestimmungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung der Schriftformklausel.
8.4 Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
8.5 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des einzelnen Vertrages mit dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Interessenregelung der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
8.6 Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Rechtsgrundlage aller gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen und Rechtsgeschäfte mit Lieferanten und Kunden, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden.
Stand: 01.09.2004 © Heimes IT-Consulting
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